Als Fachanwältin berate ich sie gerne in meinen Fachgebieten Verkehrsrecht und Miet- und WEG Recht, stehe Ihnen aber auch bei allgemeinen Fragen des Zivilrechts zur Verfügung.
Der Titel des Fachanwalts/ Fachanwältin wird von der Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn besonderes Fachwissen im Rahmen von schriftlichen Prüfungen und einschlägiger Berufspraxis nachgewiesen werden.
Als Fachanwalt besteht die Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen.